Carsten Linnemann, ein stellvertretender Parteivorsitzender der CDU, hat am vorvergangenen Wochenende in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland wiederholt, was er bereits bei anderen Gelegenheiten, zum Beispiel dem „Ludwig-Erhard-Gipfel“ im Mai, breiter ausgeführt hatte: Dass Bürgergeldempfänger grundsätzlich einer „Jobpflicht“ unterliegen sollten, was auch impliziert, dass sie bei abgelehnten Arbeitsangeboten mit deutlichen Kürzungen ihrer staatlichen Leistungen rechnen müssen. Dieser nicht neue Vorschlag wurde von Gegnern mit den beinahe schon üblichen Vokabeln wie „sehr populistisch“ oder mit Verweisen auf das Dritte Reich zurückgewiesen.
„Jobpflicht“ kann Selbstwert stärken
Bei der Forderung nach einer „Jobpflicht“ verbindet Carsten Linnemann ein empirisches und ein sozialethisches Argument.
