Die Würde des Menschen ist unantastbar und aus ihr leitet sich die rechtliche Gleichstellung ab. Aus dieser rechtlichen Gleichheit kann aber nicht auch eine ökonomische Gleichheit folgen. In der gegenwärtigen Genderdebatte verschwimmen teilweise die rechtliche und die ökonomische Perspektive. Die Begriffe „Würde“ und „Wert“ haben ihren eigenen Charakter und dürfen im Grundsatz nicht verwechselt werden. Schon Immanuel Kant hat in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten formuliert: „Der Mensch hat Würde, nicht Wert“. Die Würde ist der rechtlichen Ebene zuzuordnen, der Wert der ökonomischen.
Kolumne
Geschlecht und Gleichheit
Kein neues Thema: Schon Aristoteles hat in seiner Nikomachischen Ethik die arithmetische (absolute) Gleichheit von der geometrischen (relativen) Gleichheit unterschieden.