Besonders wichtig ist auch eine Neuerung in Bezug auf die Erfassung der Arbeitszeiten der Mitarbeiter. Schon ab 50 Angestellten: Einrichtung einer Whistleblowing-Meldestelle Das Hinweisgeberschutzgesetz wird bereits Mitte Dezember 2023 geändert. Ab dem 17. Dezember muss so in Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, eine interne Meldestelle für Rechtsverstöße eingerichtet werden. Diese Regel mussten in der Vergangenheit nur Firmen mit über 250 Beschäftigten und Unternehmen in einzelnen Branchen einhalten. Das neue Arbeitszeitgesetz Die Bundesregierung diskutiert bereits seit einiger Zeit über die Reform des Arbeitszeitgesetzes. Im Frühjahr wurde durch das Bundesarbeitsministerium ein Referentenentwurf ...
Wirtschaft und Soziales
Deutsche Arbeitgeber mit vielen Neuerungen konfrontiert: Darauf müssen sich Unternehmen 2024 einstellen
Unternehmen in Deutschland müssen sich im kommenden Jahr auf einige Veränderungen und neue Regelungen einstellen. Diese betreffen etwa das Kinderkrankengeld, den Mindestlohn und die Einrichtung einer Meldestelle.