Abschaffen? Langsam auslaufen lassen? Oder einfach umbenennen? Seit 1991 gibt es – mit einer Unterbrechung – den Solidaritätszuschlag. Weil aber der „Aufbau Ost“ 2019 abgeschlossen sein soll, entfällt spätestens dann auch die politische Rechtfertigung für den Soli. Nun streiten die Parteien, was damit geschehen soll. Zur Erinnerung: Als die „Ergänzungsabgabe zur Einkommens- und Körperschaftssteuer“ im Juni 1991 eingeführt wurde, sollten die Bundesbürger lediglich ein Jahr lang zusätzlich 7,5 Prozent ihrer Steuerschuld abführen. Tatsächlich wurde der Soli Mitte 1992 abgeschafft, allerdings nur vorübergehend. Von 1995 bis 1997 waren wieder 7,5 Prozent fällig, und seit 1998 beträgt der Zuschlag 5,5 ...
Der Solidaritätszuschlag entzweit die Koalition
Abschaffen, auslaufen lassen, umbenennen?: Die Zukunft des Soli sorgt für Streit. Von Andreas Wodok