Contra: Eigenverantwortung ist nicht unsozial

Warum ein bedingungsloses Grundeinkommen überhaupt keine gute Idee ist. Von Bernd M. Wehner
Referendum Grundeinkommen Schweiz
Foto: dpa | ... zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in der Schweiz.

Der KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, lehnt ein bedingungsloses Grundeinkommen grundsätzlich ab, weil es nach seiner Auffassung dem christlichen Menschenbild widerspricht. Sein Credo: Die sozialste Tat ist, den Menschen wieder auf die eigenen Füße zu stellen, statt ihn auf Dauer zu alimentieren. Oder um es mit Abraham Lincoln zu formulieren: „Man hilft den Menschen nicht, wenn man etwas für sie tut, was sie selbst tun könnten.“

Die derzeitige Diskussion zum Thema „Grundeinkommen“ zeigt, dass diese Erkenntnis immer wieder in Vergessenheit gerät. Deshalb erinnern wir an eine Tugend, die heute von vielen nicht mehr gesehen wird beziehungsweise in Vergessenheit geraten ist: Die Selbstverantwortung des Menschen für sein eigenes Leben.

Eigenverantwortung im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (Hilfe zur Selbsthilfe) ist nicht unsozial, sondern das Kennzeichen einer Gesellschaft, die soziale Gerechtigkeit anstrebt. Sozial ist deshalb, was den Einzelnen zur Eigeninitiative ermutigt und zur Eigenständigkeit befähigt. Auf die Politik bezogen heißt das, eine Politik, die sich am christlichen Menschenbild und damit an der katholischen Soziallehre orientiert, wird die Förderung des Einzelnen zum Ziel haben. Sozialpolitik bedeutet demnach, jedem die Chance auf selbstgeschaffenen Wohlstand zu geben, aber nicht durch Ansprüche an den Staat. Insofern ist eine Rückbesinnung auf das Subsidiaritätsprinzip der katholischen Soziallehre nötiger denn je. Soziale Gerechtigkeit und Eigenverantwortung sind demnach keine Gegensätze, sondern die zwei Seiten derselben Medaille.

Abgesehen von dem Finanzierungsproblem stellt sich bei der Zahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens nämlich die grundsätzliche Frage: Entspricht es dem christlichen Menschenbild, wenn der Staat ohne Gegenleistung den Bürgern einfach so Geld zur Verfügung stellt? In der sozialen Marktwirtschaft ist jeder zunächst für sich selbst verantwortlich. Nur wer diese Verantwortung nicht wahrnehmen kann, hat Anspruch auf soziale Hilfe.

In seinem Buch „Die Verwöhnungsfalle – Für mehr Konsequenz in der Erziehung“ kritisiert der Autor Albert Wunsch zu Recht, dass Verwöhnung in der Erziehung letztlich dazu führt, dass Kindern die Chance genommen wird, eigenverantwortliche Persönlichkeiten zu werden. Wunsch wörtlich: „So wenig, wie man Kindern hilft, indem man sie verwöhnt, so wenig hilft ein Sozialstaat, wenn er nur finanziell unter die Arme greift. Sozialpolitik bedeutet demnach, jedem die Chance auf selbstgeschaffenen Wohlstand zu geben, aber nicht durch Ansprüche an den Staat. Geldzuwendungen sind auf Dauer kein Mittel zur Überwindung von Notsituationen.“

Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip der katholischen Soziallehre ist – man kann es nicht oft genug wiederholen – jeder Mensch zuerst einmal für sich selbst verantwortlich. Für Abhilfe bei Problemen wird stufenweise gesorgt. Zunächst in seinem Umfeld – durch die Familie, durch Freunde und Nachbarn. Können die nicht helfen, wendet er sich an kirchliche oder soziale Einrichtungen. Erst auf der letzten Stufe tritt dann Vater Staat in Aktion. Im Übrigen baut auch die Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft auf der Grundlage der Freiheit und Eigenverantwortung des Menschen auf. Ludwig Erhard formulierte bereits 1957: „Soziale Marktwirtschaft kann nicht gedeihen, wenn die ihr zugrunde liegende Haltung, das heißt die Bereitschaft, für das eigene Schicksal Verantwortung zu tragen und aus dem Streben nach Leistungssteigerung an einem ehrlichen freien Wettbewerb teilzunehmen, durch vermeintliche soziale Maßnahmen zum Absterben verurteilt wird. (...) Das Ideal beruht auf der Stärke, dass der Einzelne sagen kann: Ich will mich aus eigener Kraft bewähren, das Risiko des Lebens selbst tragen, für mein Schicksal verantwortlich sein. Sorge du, Staat, dafür, dass ich dazu in der Lage bin.“

Die bisherigen Vorschläge zum Grundeinkommen stellen dieses Prinzip jedoch auf den Kopf. Nicht zuletzt heißt es in der Enzyklika „Centesimus annus“ (Nr. 48): „Der Wohlfahrtsstaat, der direkt eingreift und die Gesellschaft ihrer Verantwortung beraubt, löst den Verlust an menschlicher Energie und das Aufblähen der Staatsapparate aus, die mehr von bürokratischer Logik als von dem Bemühen beherrscht werden, den Empfängern zu dienen; Hand in Hand damit geht eine ungeheure Ausgabensteigerung.“

Der Sozialethiker, der verstorbene Kardinal Joseph Höffner, bringt es in seinen ordnungsethischen Leitsätzen auf den Punkt, wenn er feststellt: Der Mensch selber ist der Erstverantwortliche für seinen und seiner Familie Unterhalt. Der Staat dient der sozialen Sicherheit dadurch am meisten, dass er die persönliche Verantwortung seiner Bürger, das Sorgen und Versorgen der Familie und der anderen Lebenskreise sowie die genossenschaftliche Selbsthilfe anerkennt und sich entfalten lässt.

Staatliche Sozialpolitik muss als vordringliche Aufgabe der Hilfe zur Selbsthilfe gesehen werden. Totale Staatsversorgung ist mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar, zerstört Subsidiarität und Selbstverantwortung. „Deshalb tritt die katholische Soziallehre um des Menschen willen für die Stärkung der Eigenverantwortung und für die Überwindung des Anspruchsdenkens ein. Ein Volk kann auf Dauer nicht mehr ausgeben, als es durch seine Arbeit erwirtschaftet“ (Joseph Kardinal Höffner in: Wirtschaft, Währung, Werte, S. 113).

Der Sozialstaat muss daher so reformiert werden, dass die Bürger stärker zu eigenverantwortlichem und solidarischem Leben befähigt werden. Es ist also nicht die „edle Intention“ entscheidend, sondern die Wirkung, die sich bei der Umsetzung der Forderung einstellen würde.

Der Autor ist Bundesvorsitzender des Verbands der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV)

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