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Lebenswert per Gerichtsentscheid? 

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Präimplantationsdiagnostik höhlt den Embryonenschutz weiter aus.
Embryo unter einem EmbryoScope
Foto: dpa | Ein fünf Tage alter Embryo unter einem EmbryoScope. Rechts von dem roten Markierungsstrich ist der Embryo zu sehen, im unteren linken Bereich ist der werdende Mutterkuchen abgebildet, aus dem bei einer PID-Behandlung Gewebe für eine Untersuchung entnommen würde.

Die meisten Menschen wünschen sich eigene Kinder. Und die meisten Menschen hoffen, dass ihre Kinder gesund zur Welt kommen. Diese Wünsche sind verständlich und legitim. Fast jeder kann sie nachvollziehen. Nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere. Und doch ist es ein Unterschied, ob man sich dies wünscht und enttäuscht, vielleicht verzweifelt ist, wenn es nicht so kommt, oder ob man das gewünschte Ergebnis mit Hilfe der Technik erzwingen möchte.

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