Familie hört für die Ampel-Koalition beim 5. Kind auf - zumindest bei der Beitragsgestaltung der Pflegeversicherung. Nach der am Freitag im Bundestag beschlossenen Pflege-Reform haben nämlich nicht alle Familien etwas von der Neugestaltung der Beitragserhebung, die ab 1. Juli gelten soll. Diese gibt es ohnehin nur, weil das Bundesverfassungsgericht vor über einem Jahr wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG eine Neufestsetzung der Beiträge für die Pflegeversicherung verlangt hatte. Die von der Kinderzahl unabhängige gleich hohe Beitragsbelastung für Eltern sei eine unzulässige Gleichbehandlung von Ungleichem. Schließlich steige der wirtschaftliche Erziehungsaufwand der Eltern mit jedem Kind, zudem werde die Benachteiligung ...
Kommentar
Wenn nicht jedes Kind zählt
Das Pflegereformgesetz soll den Familien mehr Gerechtigkeit zukommen lassen. Dabei sind für die Ampel Kinder unterschiedlich viel wert.