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Die Umdeutung der Elternschaft

Eine Initiative der EU-Kommission untergräbt das Personenstandsrecht der Staaten und legalisiert die Leihmutterschaft durch die Hintertüre.
Nationale Kompetenz im Personenstandsrecht wird ausgehöhlt
Foto: IMAGO/Nicolas Economou (www.imago-images.de) | Mit einer Initiative der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen sollen alle EU-Staaten zukünftig die Elternschaft von Personen, die eine Leihmutterschaft in Auftrag gegeben haben, anerkennen.

 Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnten sich bald gezwungen sehen, die Rechtsfolgen aus Leihmutterschaft wie auch die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare selbst dann zu akzeptieren, wenn beides keine Grundlage in ihrer eigenen Rechtsordnung hat. Zumindest für jene Personen, die aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in das eigene Hoheitsgebiet zuziehen. Darauf zielt eine Initiative der EU-Kommission, mit der „die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene harmonisiert werden sollen“. Ein entsprechender Vorschlag wurde von der EU-Kommission in der Vorwoche angenommen.

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