Paris (DT/dpa) Aus Rücksicht auf den muslimischen Fastenmonat Ramadan hat ein französisches Gericht den Beginn eines Prozesses gegen einen mutmaßlichen Einbrecher verschoben. Die Verteidiger hätten darum gebeten, weil ihr Klient vom Fasten „körperlich geschwächt“ sei, berichtete die Zeitung „Le Figaro“ am Freitag. Offiziell wird die Terminverschiebung mit dem Hinweis auf einen guten Ablauf des Verfahrens begründet. Die Anwälte der Kläger kritisierten die Verschiebung. „Es ist das erste Mal, dass so etwas in Frankreich passiert, wir sind wohl nicht mehr in einem laizistischen Staat“, sagte der Anwalt Pierre Abegg.