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Beim Namen genannt

Beim Namen genannt
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Das jetzt bekannt gewordene „Kopftuch-Urteil“ des Arbeitsgerichts Berlin ist auf breite Zustimmung gestoßen. Es sei eine Entscheidung „mit Signalwirkung“, erklärte die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders (Foto: dpa), am Donnerstag in Berlin. Das bereits im März gefällte und am Mittwoch veröffentlichte Urteil stelle klar, dass Frauen wegen ihrer religiösen Überzeugung auf dem Arbeitsmarkt nicht diskriminiert werden dürften. Dies sei häufig wegen eines Kopftuchs der Fall. Auch Berlins Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) und der Zentralrat der Muslime begrüßten die Entscheidung.

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