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Schüler dürfen Lehrer im Internet bewerten

Wem soll das nutzen? Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es erlaubt und spricht vom Recht auf freien Meinungsaustausch

Karlsruhe hat gesprochen. Schüler dürfen anonym Lehrer bewerten. Der Streit hierüber dauert schon lange, eine Lehrerin hatte jetzt geklagt, um den Schutz der Lehrer zu erreichen. Sie ist gescheitert. Zuvor hatte sie einigen Schülern Noten gegeben, mit denen sie nicht zufrieden waren, dann wurde sie selbst bewertet. Mit 4,3. Darin sah sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Auf dem Internetportal www.spickmich.de können sich Schüler, die den „Aktivitätslevel 2 oder höher“ haben, wie es auf der Internetseite heißt, einloggen. Und dann geht's ran an die Lehrer. Noten von eins bis sechs können vergeben werden. Wie umgekehrt auch die Lehrer tun. Aber das ist nur scheinbar so. Denn Lehrer stehen vor ihren Schülern, manche ...

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