Eigentlich sollte es nur eine Übergangslösung sein, ein Provisorium, ein „Bauriss für einen Notbau“ (Carlo Schmid) – das „Grundgesetz für die Bundesrepublik“, das vor genau 65 Jahren am 23. Mai 1949 in Kraft trat. Erarbeitet wurde es vom 65-köpfigen Parlamentarischen Rat, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Parteien und Landtage (mit Ausnahme der sowjetisch besetzten Ostzone) zusammensetzte und dem der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer als Präsident vorstand.
Provisorium für die Ewigkeit
Am Freitag wird das Grundgesetz 65 Jahre alt – Es hat sich bewährt, auch wenn seine Macher es nicht für einen großen Wurf hielten. Von Stefan Meetschen