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Plus Inhalt Missbrauch in der Kirche

Ämter schützen vor Strafe nicht

Seit zwei Jahren gibt es das verschärfte kirchliche Strafrecht, mit dem sich nun führende deutsche Kanonisten befasst haben.
Missbrauchsopfer demostrieren vor der Engelsburg in Rom
Foto: Romano Siciliani/s (imago stock&people) | Öffentliche Proteste von Missbrauchsbetroffenen, wie im Bild vor der Engelsburg in Rom, haben zu einem Mentalitätswandel in der katholischen Kirche geführt

Seit fast zwei Jahren ist das neue kirchliche Strafrecht in Geltung, das noch von Papst Benedikt XVI. in Auftrag gegeben und von seinem Nachfolger Franziskus dann in Kraft gesetzt wurde. Ohne die fortdauernde Missbrauchskrise wäre es nicht dazu gekommen, obwohl auch andere Delikte, etwa auf wirtschaftlichem Gebiet, neu gefasst wurden. In den 89 überarbeiteten Canones, wie die Paragraphen im kirchlichen Recht heißen, ist die Verschärfung der kirchlichen Strafmittel ebenso enthalten wie die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten, die es bis dahin nicht explizit im kirchlichen Recht gab.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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