„Der Krieg ist eine bloße Fortsetzung der Politik unter Einbeziehung anderer Mittel“, schrieb der preußische General Carl Philipp Gottlieb von Clausewitz in seiner 1832 posthum erschienenen Schrift „Vom Kriege“. In ihr definierte er den Krieg als „Akt der Gewalt, um dem Gegner unseren Willen aufzuzwingen“. Dass Kriege mittlerweile in der Mehrzahl nicht blutig auf Schlachtfeldern ausgetragen, sondern unblutig in Gerichtssälen ausgefochten werden, konnte Clausewitz damals nicht ahnen. Vor Gericht geht es inzwischen immer seltener darum, welcher der aufmarschierenden Kombattanten Recht hat, sondern immer öfter nur noch darum, wem es gelingt, dem anderen dort seinen Willen aufzuzwingen.