Der Bundestag hat das Leistungsschutzrecht verabschiedet. Doch das mit 293 zu 243 Stimmen abgesegnete Gesetz, das den Presseverlagen einen besonderen Schutz ihrer Erzeugnisse und die ausschließlichen Verwertungsrechte dieser gegenüber Internetsuchmaschinen und News-Aggregatoren einräumt, schafft weder klare rechtliche Tatsachen, noch hilft es langfristig gesehen weiter. Vielmehr wirft der Gesetzgebungsprozess ein Licht darauf, wie abenteuerlich es im politischen Berlin zugehen kann.
Kommentar: Absurdes Gesetz, nur Verlierer
Von Clemens Mann