Der Schutz der Sonn- und Feiertage steht heute auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. In Karlsruhe geklagt haben die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin gegen eine vom dortigen Senat verabschiedete Regelung. In Berlin können die Geschäfte an allen Adventssonntagen sowie an sechs weiteren Sonn- und Feiertagen öffnen. Mit der Föderalismusreform von 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz für die Ladenöffnungszeiten auf die Länder über. Die Berliner Regelung ist deutschlandweit die liberalste.