Es ist nicht leicht vorauszusagen, ob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die anhängigen Verfassungsbeschwerden und eine Organklage der Bundestags-Fraktion „Die Linke“ gegen die Zustimmung des Bundestages vom vergangenen Freitag zum europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), einer Art permanenter Rettungsschirm, sowie dem Fiskalpakt wirklich als im Wesentlichen unbegründet zurückweisen wird – und damit auch den Antrag auf einstweilige Anordnung, was diese Gesetze zur Eurorettung noch verhindern soll.
Haushaltsautonomie?
Ob das Bundesverfassungsgericht die Gesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und Fiskalpakt stoppt, ist ungewiss. Die überzeugenderen verfassungsrechtlichen Argumente zielen aber darauf ab, dass der Bundestag hier mit einer Zweidrittel-Mehrheit vor allem beschlossen hat, dass ein Souveränitätstransfer nach Brüssel erfolgen soll und dass eben auch eine solidarische Haftung für notleidende Euro-Staaten gewollt ist. Von Friedrich Graf von Westphalen