Im Sommer 1948 waren die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder von den Militärgouverneuren ermächtigt worden, „eine verfassungsgebende Versammlung zur Ausarbeitung einer Verfassung einzuberufen…“ (Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, Bd 1, Tübingen 1951, S. 1). Die Ministerpräsidenten nannten diese konstituierende Versammlung „Parlamentarischer Rat“ und das auszuarbeitende Dokument „Grundgesetz“ (Jahrbuch, a.a.O., S. 3). Nach der Wahl der Abgeordneten in den Landtagen trat der Rat mit 65 Mitgliedern am 1. September 1948 zur Konstituierung zusammen, wählte Konrad Adenauer zum Präsidenten und gab dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der 3. Lesung des Plenums am ...
Gesetz und Wirklichkeit
Was eine staatliche Ordnung „Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“ eigentlich bedeutet. Von Professor Werner Münch