Der hessische Staatsgerichtshof hat Studiengebühren in dem Land grundsätzlich für zulässig erklärt. Das 2007 von der CDU-Alleinregierung eingeführte Gesetz verstoße nicht gegen die hessische Verfassung, erklärte das Gericht in Wiesbaden am Mittwoch. Die neue Landtagsmehrheit von SPD, Grünen und Linken will die Studiengebühren von 500 Euro je Semester mit einem neuen Gesetz wieder abschaffen. Weil ein zentraler Passus fehlt, weigert sich der geschäftsführende Ministerpräsident Roland Koch (CDU), das Gesetz in Kraft zu setzen. Der Landtag will den Text bei einer Sondersitzung am 17. Juni korrigieren. Das Gesetz stand auf dem Prüfstand, weil nach Artikel 59 der Landesverfassung Unterricht an öffentlichen Schulen unentgeltlich sein muss.