Die juristischen Winkelzüge im Suhrkamp-Drama gehen weiter. Jetzt hat Minderheitsgesellschafter Barlach eine einstweilige Verfügung erwirkt. Im juristischen Tauziehen um das Schicksal von Suhrkamp gibt es eine abermalige Wende: Die Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz darf ihre eigenen Gewinnforderungen für 2010 und 2011 nicht fällig stellen. Dies hat das Landgericht Frankfurt auf Antrag von Minderheitsgesellschafter Hans Barlach in einer einstweiligen Verfügung entschieden. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Montag in Frankfurt einen Bericht der Tageszeitung „Die Welt“. Bis zur Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg im Insolvenz-Schutzschirmverfahren muss die Familienstiftung ihre ...
Die Zahlungsunfähigkeit ist abgewendet
Familienstiftung bei Suhrkamp muss Gewinnforderung stunden