Das mit Spannung zu erwartende Urteil wird wohl erst in einigen Monaten vorliegen, aber immerhin nahmen die Richter des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 4. Oktober 2017 erstmals das Abitur unter die Lupe. Anlass waren Klagen zweier abgelehnter Studienplatzbewerber aus Hamburg und Schleswig-Holstein. Beide wollten Medizin studieren, bekamen wegen ihrer Abiturnote jedoch keinen Studienplatz. Zum Zug kamen nämlich nur Bewerber mit Abiturnoten von 1,0 bis 1,2. Auch die Warteliste verspricht kaum mehr Chancen. Bis zu 15 Semestern muss man warten. Damit würde das Warten auf einen Studienplatz länger dauern als das Studium selbst. In den Augen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist dieses System verfassungswidrig. Es überwies 2012 ...
Das Abitur steht auf dem Prüfstand
Nachdem das Abitur-Desaster in Karlsruhe angekommen ist, wären nun endlich eine neue Justierung fällig. Von Josef Kraus