Die bayerische Staatsregierung hat an den Bund appelliert, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor einschlägig vorbestraften Personen zu entbürokratisieren. Nach einer Vorschrift des Sozialgesetzbuches benötigen Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Nach den Vorstellungen der bayerischen Minister sollte das Führungszeugnis durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ersetzt werden. Darin könnte das Bundesamt für Justiz künftig ausschließlich mitteilen, ob eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe aufgrund einer einschlägigen Vorverurteilung, etwa wegen sexuellen Missbrauchs, ausgeschlossen sei. DT/KNA