Wir sind Kirche

Vorbild des Synodalen Wegs: Das "Kirchenvolksbegehren"

Vor 25 Jahren sammelte "Wir sind Kirche" innerhalb von zwei Monaten 1,8 Millionen Unterschriften. Die aktion wirkt bis heute nach.
Kirchenvolksbegehren
Foto: dpa | Demo des Kirchenvolksbegehrens 1995 vor dem Kölner Dom. In der Mitte sind die Initiatoren der Veranstaltung Dieter Grohmann, Hans Küng und Christian Weisner (von links nach rechts) zu sehen.

Auch wenn die Corona-Rahmenbedingungen die zunächst geplante größere Feier nicht erlauben, hat die Bewegung „Wir sind Kirche“ an das 25-jährige Jubiläum der Unterschriftenaktion des so genannten „Kirchenvolksbegehrens“ (KVB) im September 1995 erinnert. Anreger waren damals die auf Katholikentagen aktive Gruppierung „Kirche von unten“ und die „Leserinitiative Publik“. Zu den prominenten Erstunterzeichnern zählten Theologen wie Hans Küng, Eugen Drewermann und Peter Eicher, Politiker wie Erwin Teufel (CDU) und Wolfgang Thierse (SPD) oder Publizisten wie Franz Alt. Ab dem 16. September 1995 kamen innerhalb von zwei Monaten in ganz Deutschland über 1,8 Millionen notariell beglaubigte Unterschriften zusammen, davon 1,5 Millionen sich als „katholisch“ bekennend. Diese wurden im Dezember 1995 Bischof Karl Lehmann, dem Vorsitzenden der Deutsche Bischofskonferenz, und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) übergeben. Im Januar 1996 gründete sich dann in Düsseldorf die amtskritische Bewegung „Wir sind Kirche“, die dann im November 1996 sich in Rom auch international konstituierte.

Geringer Widerstand deutscher Bischöfe

Dem Kirchenvolksbegehren vorangegangen war 1989 nach der Ernennung von Kardinal Joachim Meisner zum Erzbischof von Köln und einer Papstpredigt zum zwanzigjährigen Jubiläum der Enzyklika „Humanae vitae“ ein Protest von über zweihundert Theologen gegen die Lehre und Praxis der Kirche unter Papst Johannes Paul II.: die sogenannte „Kölner Erklärung“, die nur auf geringen Widerstand bei deutschen Bischöfen unter dem Vorsitz von Karl Lehmann stieß.

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Direkter Auslöser und inhaltliches Vorbild des Kirchenvolksbegehrens war die österreichische Reaktion auf den heftigen Skandal um den Wiener Kardinal Hans Hermann Groër (1919–2003), dem im März 1995 vom Magazin „Profil“ sexueller Missbrauch eines Internatszöglings vorgeworfen wurde. Unter der Federführung von Thomas Plankensteiner und Martha Heizer wurde an Karfreitag 1995 die Unterschriftenaktion „Kirchenvolksbegehren“ mit fünf Forderungen gestartet. Diese dann auch in Deutschland und in Südtirol übernommenen Punkte sind: 1. Aufbau einer geschwisterlichen Kirche; 2. Volle Gleichberechtigung der Frauen in allen kirchlichen Ämtern; 3. Keine Bindung des Priesteramtes an den Zölibat; 4. Positive Bewertung der Sexualität und Anerkennung der verantwortlichen Gewissensentscheidung; 5. Frohbotschaft statt Drohbotschaft. Eine halbe Million haben in Österreich bis Juni 1995 unterschrieben.

Fehlinterpretation des II. Vatikanischen Konzils

Die Unterschriftenaktion hat in vielen Gemeinden Österreichs und Deutschlands zu Polarisierungen und Streit geführt, wenn etwa ein Pfarrer oder Pfarrgemeinderat nicht bereit war, die Listen in den Kirchen auszulegen. Das „Kirchenvolksbegehren“ sieht sich selbst dem Zweiten Vatikanischen Konzil verpflichtet und geht doch weit über dieses hinaus. Keine der fünf Forderungen findet eine Rechtfertigung im Text oder auch im Geist des letzten Konzils. Der Philosoph Robert Spaemann sah einen Grundfehler des Kirchenvolksbegehrens in der falschen Interpretation des „Aggiornamento“-Begriffs, mit dem sich Papst Johannes XXIII. nicht an den Mainstream anpassen, sondern die Botschaft der Kirche in die Gegenwart tragen wollte.

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Eine präzise Beantwortung und Widerlegung der fünf Forderungen verfasste damals allein der Salzburger Weihbischof Andreas Laun unter dem Titel „Kirche Jesu oder Kirche der Basis? Zum Kirchenvolksbegehren“ (Adamas Köln 1996). Da die Erfüllung der Forderungen unrealistisch war, kam es zu bleibenden Enttäuschungen und Spaltungen in Gemeinden und Ortskirchen. Um die Bewegung „Wir sind Kirche“ entstand ein eigenes amtskritisches Milieu, das mit der Lehre und Praxis der Weltkirche nicht mehr kongruent war.

Ein amtskritisches Milieu entstand

Zusätzliche Polarisierung brachte 1996 bis 2001 der Streit um die Beteiligung an der staatlichen Schwangerenkonfliktberatung mit Erstellung eines „Beratungsscheins“, der eine straffreie Abtreibung ermöglicht. Papst Johannes Paul II. untersagte aus prinzipiellen Gründen diese Beteiligung, zuletzt gegenüber dem Limburger Bischof Franz Kamphaus, die vom ZdK unterstützte Neugründung „Donum vitae“ stellte ihn hingegen weiter aus, um besseren Kontakt zu Frauen in Konfliktsituationen zu erhalten. Weiteren Nachdruck bekamen die ungeduldigen Forderungen des Kirchenvolksbegehrens, als im Januar 2010 ausgehend vom Berliner Canisius-Kolleg neue Missbrauchsskandale in kirchlichen Einrichtungen bekannt wurden. 2011 verfassten Theologen ein „Memorandum“, in dem in Instrumentalisierung der Missbräuche die Forderungen des Kirchenvolksbegehrens wiederholt wurden.

Schließlich wurden nach Veröffentlichung einer wissenschaftlich umstrittenen Studie zum sexuellen Missbrauch durch Kleriker und Ordensleute (MHG-Studie) von der Bischofskonferenz und vom ZdK die Weichen für den am Ersten Adventssonntag 2019 eröffneten Synodalen Weg gestellt. Die fünf Punkte des Kirchenvolksbegehrens finden sich fast identisch in den vier Synodalforen wieder: 1. Macht und Gewaltenteilung in der Kirche (Geschwisterlichkeit); 2. Priesterliche Existenz heute (Freistellung des Zölibates); 3. Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche (volle Gleichberechtigung); 4. Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft (positive Bewertung von Gewissensentscheidungen). Der fünfte Punkt (Frohbotschaft statt Drohbotschaft) wird vom Synodalen Weg dagegen trotz Papstschreiben genauso wenig aufgegriffen wie das Thema Evangelisierung. Biblische und kirchliche Mahnrede hat sich verlagert in die säkulare Bedrohung durch den Klimawandel oder die Corona-Pandemie. Die Zukunft des Menschen gerät rein innerweltlich in zunehmende Gefahren, die Angst bis hin zu Panik erzeugen. Von den vier letzten Dingen – Tod, Gericht, Himmel oder Hölle – wird weder gepredigt, noch finden sie den Weg in die Gesprächszirkel.

Plakative und populistische Forderungen

Die fünf vor 25 Jahren erstmals so erhobenen Forderungen des Kirchenvolksbegehrens sind plakativ und populistisch, inzwischen aber auch in Teilen des Episkopates angekommen. Sie kennen weder Selbstkritik noch wirklichen Realismus noch eine spirituelle Grundlegung. Nicht nur in der Frage der Frauenweihe und der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat die Kirche sich in ihrer Lehre definitiv anders entschieden. Auch der die Gemeinden spaltende Frauenprotest der Gruppierung „Maria 2.0“ kann keine vernünftige Alternative sein. Wenn der Synodale Weg in seinen Beratungen und Entscheidungen zu einem guten und friedlichen Ziel führen soll, muss er sich vom lehramtskritischen Ressentiment des Kirchenvolksbegehrens lossagen und die umstrittenen Fragen nüchtern und konstruktiv angehen.

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