Herr Prälat, Kardinal Koch hat seine Verwunderung darüber ausgedrückt, dass das an den Vorsitzenden der deutschen Bischöfe adressierte ÖAK-Schreiben vor der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischöfe veröffentlicht wird. Was genau befremdet aus römischer Sicht an dieser Vorgehensweise?
Im September 2020 hatte die Glaubenskongregation Bischof Bätzing einige Lehrmäßige Anmerkungen zum Dokument des ÖAK "Gemeinsam am Tisch des Herrn" zukommen lassen. Diese Anmerkungen wurden notwendig, weil die Bischofskonferenz dieses Dokument zur Grundlage eines eigenen Votums auch im Blick auf den nächsten Ökumenischen Kirchentag machen wollte. Bevor dies geschehen konnte, also bevor die Überlegungen der Theologen sozusagen auf die Ebene des Lehramtes der Bischöfe gehoben wurden, musste die Kongregation dazu Stellung beziehen. Daher erwartet sich die Glaubenskongregation zu Recht auch eine Antwort der Bischofskonferenz beziehungsweise ihres Vorsitzenden auf ihre Intervention. Selbstverständlich steht es ihm frei, sich im Vorfeld vom ÖAK diesbezüglich beraten zu lassen. Warum aber ein zur Beratung vorgesehener Text nun veröffentlicht wurde, das entzieht sich meiner Kenntnis und hat die von Ihnen angesprochene Verwunderung ausgelöst.
Vieles von dem, was der ÖAK als Konsens ausgibt, ist aus Sicht des Einheitsrates nicht gegeben. Welche Beispiele begründen diese Sicht?
Ich bin kein Fachmann für Ökumenefragen, aber die Frage des Konsenses spielt sicher im Hinblick auf die wirkliche Gegenwart Christi in der Eucharistie, besonders in den eucharistischen Gestalten, den Zusammenhang von Sakrament und geweihtem Amt - der auch von Unitatio redintegratio 22 herausgestellt wird -, den Zusammenhang von Eucharistie und Kirche, Eucharistie und Taufe, etcetera eine Rolle. Während ökumenische Dialogpapiere etwa aus den USA und Finnland klar benennen, worin zwischen der katholischen Kirche und den kirchlichen Gemeinschaften der Reformation Konsens besteht und wo es weiterhin Differenzen bzw. notwendige weitere Überlegungen zur Versöhnung (Reconciling Considerations) gibt, scheinen die Differenzen vom ÖAK eher unter den Tisch gekehrt zu werden. Es wird ein Minimalkonsens postuliert - der oft mit protestantischen Positionen identisch ist - und zur Grundlage der Entscheidung gemacht. Das ist kein ehrlicher Dialog, sondern insinuierte Konsensformulierung an der Wahrheit vorbei.
Die Autoren des ÖAK-Papiers verweisen in ihrer Replik darauf, dass sie den pastoralen Kontext berücksichtigen. Wie nachvollziehbar ist dies von römischer Warte?
Das Ausspielen der Pastoral gegen die Glaubenslehre ist immer so ein Totschlagargument. Natürlich haben auch die römischen Dikasterien die pastorale Praxis im Blick. Sie betrachten sie aber aus einer anderen, universalen Perspektive. Während der ÖAK von der Normativität des Faktischen ausgeht - die Menschen verstehen die Unterschiede nicht mehr, also dürfen wir nicht darauf bestehen und müssen die Lehre mit der Praxis ändern - hat die Glaubenskongregation den Zusammenhang von Lehre und Pastoral im Blick: Die Pastoral hat der Lehre zu folgen und sie umzusetzen; nicht umgekehrt. Der Glaubenssinn der Gläubigen basiert nicht auf einer Mehrheitsentscheidung, sondern setzt die Lehre voraus; auch Papst Franziskus wird nicht müde, darauf hinzuweisen.
Der ÖAK scheint nicht im Blick zu haben, woran die Internationale Theologische Kommission noch letztes Jahr im Hinblick auf die Sakramente erinnert hat: dass es keine Trennung zwischen dem personalen Akt des Glaubens (fides qua) und der begrifflichen Darstellung der Glaubensinhalte (fides quae) geben darf, die eng an die Offenbarung in Schrift und Tradition geknüpft sind.
Wenige Monate vor dem Ökumenischen Kirchentag ist im ÖAK-Papier von einem Paradigmenwechsel, einer hermeneutischen Wende die Rede. Kann es das in den für die Frage der Eucharistie- bzw. Mahlgemeinschaft der Christen relevanten Lehrfragen geben, ohne dass sich am Bekenntnis einer Seite etwas geändert hätte?
Selbstverständlich nicht! Die Wahrheit ist nicht eine Frage der Mehrheit; und die Hermeneutik steht nicht im Gegensatz zur Wahrheit, sondern hat ihrem besseren Verständnis zu dienen.
Die Autoren kritisieren, den Lehrmäßigen Anmerkungen fehle es an kritischer Selbstbesinnung. Wie berechtigt ist dieser Einwand?
Dieser Einwand macht meines Erachtens deutlich, dass nicht verstanden wurde, worum es bei den Lehrmäßigen Anmerkungen geht: Sie stellen keinen Diskussionsbeitrag und kein Konsenspapier, sondern die Inhalte der katholischen Glaubenslehre dar, die beim Dialog mit den kirchlichen Gemeinschaften zu berücksichtigen sind. Die Katholische Kirche hat in den Jahren seit dem II. Vatikanischen Konzil versucht, in vielen Dokumenten ihre Lehre über die Eucharistie und die bleibende Gegenwart Christi in ihr deutlich zu machen, auch vor dem Hintergrund der ökumenischen Dialoge mit der Orthodoxie und den protestantischen Gemeinschaften. Diese Texte - etwa die Enzyklika Johannes Paul II. Ecclesia de Eucharistia (2004) oder das Apostolische Schreiben Sacramentum caritatis von Papst Benedikt XVI. (2007) - werden weder im Dokument "Gemeinsam am Tisch des Herrn" noch in der Stellungnahme des ÖAK zitiert. Es stellt sich also die Frage, wer zur kritischen Selbstbesinnung einzuladen ist: der ÖAK oder die Glaubenskongregation.
Die Autoren weisen den Einwand des zu starken Einflusses evangelischer Exegese auf "Gemeinsam am Tisch des Herrn" als "abwegig" zurück. Woran können die Gläubigen erkennen, was ein theologisches Argument in dieser Debatte stark macht?
Eine Antwort hängt von der Verhältnisbestimmung von Heiliger Schrift und Tradition ab. Das II. Vatikanische Konzil betrachtet beide als Ausdruck oder Ausfluss der einen göttlichen Offenbarung. Im katholischen Verständnis haben Schrift und Tradition den gleichen Ursprung und das gleiche Ziel: Die göttliche Offenbarung - die in Jesus Christus ihren Höhepunkt erreicht - und ihre Vermittlung. Hinzu kommt, dass für die katholische Kirche die verbindliche Auslegung der Schrift dem lebendigen Lehramt zukommt, das zugleich dem Wort Gottes dient, "indem es nichts lehrt, als was überliefert ist, weil es das Wort Gottes aus göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt und weil es alles, was es auch von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt, aus diesem Schatz des Glaubens schöpft" (DV 9).
Demgegenüber scheint in der Stellungnahme des ÖAK die Theologie in ihrer objektiven Dimension und in ihrer Rückbindung an die Offenbarung gegenüber subjektiven Empfindungen weitgehend zurückzutreten. An mehreren Stellen beziehen sich die Verfasser auf ihr "Vertrauen auf die Gegenwart Jesu Christi" in Eucharistiefeier und Abendmahl. Dabei werden aber grundlegende Fragen wie das Erfordernis des Weihesakramentes und die bleibende Gegenwart Christi in den Eucharistischen Gestalten nach der Feier der heiligen Messe völlig ausgeklammert.
Worum geht es dort?
Es ist die Rede von der Realpräsenz, wobei die Substanzialpräsenz einfach mit der Personalpräsenz identifiziert wird, die die "ganze Mahlfeier durchwirkt". Ob diese Gegenwart bleibt und zum Beispiel eine eucharistische Anbetung möglich ist, diese Frage wird überhaupt nicht gestellt - wahrscheinlich, weil sie den Minimalkonsens stören würde.

Schon im Hinblick auf das Dokument "Gemeinsam am Tisch des Herrn" hatte ich festgestellt, dass man in diesem Text zu viele Begriffe - zum Beispiel Abendmahl und Eucharistiefeier, Weihe und Ordination - synonym verwendet und damit ihre in der jeweiligen Konfession unterschiedliche Bedeutung außer Acht lässt. Diese Tendenz setzt sich in der Stellungnahme fort, wo den evangelischen Begriffen klar der Vorzug gegeben wird und man etwa daran erinnert, dass "Gemeinsam am Tisch der Herrn" "zu einer Klärung der Sprache in der römisch-katholischen Kirche" anregt (Seite 14, wo es um den Opferbegriff der Messfeier geht). Warum muss nur die katholische Kirche ihre Sprache klären?
Wie sinnvoll ist eine öffentliche oder nichtöffentliche Fortführung des ÖAK-Dialogs aus Ihrer Sicht?
Ein Dialog ist immer sinnvoll, wenn er in der Wahrheit gründet und sein Ergebnis nicht schon vorher feststeht. Selbstverständlich geht dieser Dialog die ganze Kirche an, denn es geht ja um grundlegende Glaubensfragen. Wie und wann ein öffentlicher Dialog möglich ist, wage ich nicht zu beurteilen. Sicher sollte es zunächst einen offenen Dialog zwischen der Deutsche Bischofskonferenz und der Glaubenskongregation geben. Dabei sollte auch der Glaube der "einfachen Gläubigen", derer, die nicht den Luxus eines Theologiestudiums haben, aber ganz tief glauben, nicht aus dem Blick geraten. Ihre Gewissen sollen durch einen solchen Dialog Orientierung erhalten und nicht verwirrt werden. Um den Glauben der einfachen Gläubigen hat sich die Glaubenskongregation in erster Linie zu sorgen.
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.