Würzburg

Kein Schisma, trotzdem getrennt

Wie kann die volle kirchliche Gemeinschaft zwischen der Ost- und der Westkirche wiederhergestellt werden? Das ist das Thema des 1. Teils der Debatte über die Zukunft der Ökumene zwischen Orthodoxie und katholischer Kirche.
Papst Franziskus und Patriarch Bartholomaios I.
Foto: Tolga Bozoglu (EPA) | Der Papst träumt nicht von einer nebulösen „versöhnten Verschiedenheit“, sondern strebt nach der Einheit im Glauben wie in den Sakramenten.

Der Schmerz der Entfremdung unserer Kirchen und die Situation des Fehlens kirchlicher Gemeinschaft wird umso stärker, wenn man bedenkt, dass tatsächlich kein großes Schisma zwischen unseren Kirchen und keine endgültige gegenseitige offizielle und formelle Verurteilung weder im Jahre 1054 noch an einem anderen Datum erfolgt ist.

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Der erste Schritt zur Einheit ist eine herzliche Gemeinschaft unter den Gläubigen

Die Überwindung dieses skandalösen Zustandes stellt eine unerlässliche Aufgabe unserer Kirchen dar. Es ist bekannt, dass bis jetzt sehr viel unternommen wurde. Die Frage ist, mit welchen Schritten die Wiederbelebung der vollen Kirchengemeinschaft in Zukunft erreicht beziehungsweise beschleunigt werden kann. Ich bin der Überzeugung, dass dieses Ziel nicht in erster Linie durch doktrinäre, auch nicht nur durch kirchenrechtliche Vereinbarungen und Verträge erreicht werden kann. Zuerst muss die geschwisterliche Gesinnung bei unseren Gläubigen wiederhergestellt werden. Deshalb sind zunächst menschliche Initiativen und vertrauensbildende Maßnahmen erforderlich. Das bedeutet auch, nicht sofort die sakramentale Verwirklichung der kirchlichen Gemeinschaft erzwingen zu wollen.

Anteilnahme an den Freuden und am Leiden der Geschwister ist sinnvoll und gemeinschaftsförderlich. Das bedeutet Bekundung an Solidarität und gegenseitige Stärkung auch im sozialen Bereich. Solche Aktivitäten können auch gemeinsam organisiert werden. Sie schaffen einen wichtigen Dialog des Lebens. Dazu können die konkreten Vorschläge der ökumenisch wichtigen Enzyklika des Ökumenischen Patriarchates von Konstantinopel von 1920 in Erinnerung gebracht werden, die bis heute an Aktualität und Bedeutung nichts verloren haben. Wichtig ist, dass diese Enzyklika an „alle Kirchen Christi überall“ gerichtet war. Sie wird als die erste offizielle kirchliche Initiative zur Gründung eines Ökumenischen Rates der christlichen Kirchen anerkannt. Die Enzyklika schlägt das Abbauen von Misstrauen und Feindschaft zwischen den Kirchen vor, sodann das Wachsen der Liebe (Eph 3,6).

"Ich bin der Überzeugung,
dass dieses Ziel nicht in erster Linie durch doktrinäre,
auch nicht nur durch kirchenrechtliche
Vereinbarungen und Verträge erreicht werden kann."

Konkrete Vorschläge für gelebte Gemeinschaft

Konkrete Vorschläge sind:

  1. die Annahme eines einheitlichen Kalenders zur gleichzeitigen Feier der großen christlichen Feste durch alle Kirchen (z.B. Weihnachten und Ostern);
  2. der Austausch brüderlicher Briefe zu den großen Festen des Kirchenjahres, an denen das üblich ist, und bei außergewöhnlichen Ereignissen;
  3. vertrautere Beziehungen zwischen den Vertretern der verschiedenen Kirchen in aller Welt;
  4. Beziehungen zwischen den theologischen Fakultäten und den Vertretern der theologischen Wissenschaft; Austausch theologisch-kirchlicher Zeitschriften und Werke, die in den einzelnen Kirchen veröffentlicht werden;
  5. Studentenaustausch zwischen den theologischen Fakultäten der einzelnen Kirchen;
  6. Einberufung von gesamtchristlichen Konferenzen für Fragen von gemeinsamem Interesse;
  7. unparteiische und historische Prüfung der dogmatischen Unterschiede von der Lehrkanzel aus wie auch in theologischen Abhandlungen;
  8. gegenseitige Achtung der Sitten und Gebräuche einer jeden Kirche;
  9. gegenseitige Erlaubnis, Kapellen und Friedhöfe zur Beisetzung von im Ausland verstorbenen Angehörigen eines anderen Bekenntnisses zu benutzen;
  10. ein Übereinkommen über die Mischehen zwischen Angehörigen verschiedener Konfessionen;
  11. schließlich gegenseitige Unterstützung der Kirchen in der Arbeit des religiösen Aufbaus, der Wohltätigkeit und dergleichen.“ Das schließt die Gründung von
  12. Partnergemeinden und Partnerdiözesen mit ein.

Partnerschaft zwischen den verschiedene orthodoxen Kirchen wäre wünschenswert

Eine sinnvolle und zukunftsweisende Partnerschaft wäre, wenn die neue Orthodoxe Autokephale Kirche in der Ukraine mit dem Erzbistum der Griechisch-Katholischen Kirche in der Ukraine und mit der Ukrainischen Orthodoxen Kirche unter der Jurisdiktion des Moskauer-Patriarchates eine Partnerschaft eingingen. Dabei handelt es sich um Kirchen mit gleicher Spiritualität in der Ukraine, was eine große Bedeutung für die Gesamtorthodoxie, aber auch auf dem Weg zur Wiederbelebung der kirchlichen Koinonia zwischen der katholischen und der orthodoxen Kirche hätte.


Entscheidend auf dem Weg zur Einheit ist das gegenseitige konfessionskundliche Kennenlernen. Auf beiden Seiten sind die Inhalte unseres Glaubens, die Gemeinsamkeiten, die zahlreicher als die trennenden Elemente sind, aber auch die in der Zeit der Polemik entstandenen Vorurteile und Differenzen nicht bekannt. Daher haben unsere Theologischen Fakultäten eine sehr wichtige Aufgabe.
Grundsätzlich ist es wichtig, die Gemeinsamkeiten bewusster zu machen. Etwa in der gemeinsamen Anerkennung und Bekräftigung der sieben Ökumenischen Konzilien des ersten Jahrtausends. Papst Paul VI. hat im Jahre 1974 anlässlich des Jubiläums des Konzils von Lyon 1274 die gemeinsamen Ökumenischen Konzilien der Gesamtkirche aus dem ersten Jahrtausend von den Allgemeinen Synoden, die später innerhalb der katholischen Kirche abgehalten wurden, unterschieden. Dies hat große ekklesiologische und ökumenisch positive Konsequenzen, da innerhalb der katholischen Kirche immer noch, zwar inoffiziell, aber doch, von 21 „Ökumenischen“ Konzilien gesprochen wird.

Anerkennung des 8. Ökumenischen Konzils wäre wichtig

Anschließend wäre die gemeinsame Wieder-Anerkennung des 8. Ökumenischen Konzils von Konstantinopel 879/880, bei dem die päpstlichen Legaten und die Vertreter der Patriarchate des Ostens von Alexandrien, Antiochien und Jerusalem teilgenommen haben, sinnvoll. Diese Synode hat schwerwiegende Entscheidungen getroffen, die für die Gesamtkirche bis heute von zentraler Bedeutung sind: Das Konzil von Nizäa (787) wurde als Ökumenisches Konzil bestätigt; die gegenseitige Anerkennung der autonomen Autoritäten von Rom und Konstantinopel und aller Patriarchate beschlossen;  das Nizänokonstantinopolitanum in der Urfassung des zweiten Ökumenischen Konzils – ohne Filioque – wurde bestätigt und ohne jede Veränderung als Kriterium gegenüber jeder Häresie anerkannt. Auch die Kirchengemeinschaft zwischen Rom und Konstantinopel wurde bestätigt.
„Das Konzil von 879-880 kann wohl als Modell für die Zukunft dienen“, schrieb der Theologe Johannes Meyendorf 1976. Für diese Anerkennung mehren sich die Stimmen in unseren Kirchen. Dieses Konzil wurde außerdem im offiziellen theologischen Dialog zwischen unseren Schwesterkirchen bezüglich der Reihenfolge der Sakramente der Taufe, Firmung und hl. Eucharistie am 16. Juni 1987 in Bari erfolgreich herangezogen.

In der Konsequenz der Entscheidung des 8. Ökumenischen Konzils von Konstantinopel (879/880) über das Glaubensbekenntnis wäre es auch an der Zeit, dass unsere Kirchen das Glaubensbekenntnis des zweiten Ökumenischen Konzils von Konstantinopel (381) in der Originalfassung (ohne Filioque) rezipieren und im liturgischen Leben wieder verwenden. Das ist kein neuer Gedanke. Über diese Frage wurde bereits so viel geforscht und sind so viele Vorschläge erarbeitet worden,  dass diesbezüglich alles getan werden muss, damit dies in die Praxis umgesetzt wird. Die bereits übliche Praxis, dass bei Ökumenischen Gottesdiensten das Glaubensbekenntnis in der Originalfassung gebetet wird, ist schon ein großer Erfolg.


Der Autor lehrte Orthodoxe Theologie in Graz. Der Präsident des Päpstlichen Einheitsrates, Kardinal Kurt Koch, wird Professor Larentzakis von katholischer Seite antworten, wenn dieser den 2. Teil in der kommenden Ausgabe veröffentlicht hat.

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