Der wegen sexuellen Missbrauchs verurteilte australische Kardinal George Pell hat von seiner letzten Möglichkeit auf einen Freispruch Gebrauch gemacht und beim obersten australischen Gericht in Canberra einen Antrag auf Zulassung eines abermaligen Berufungsverfahrens gestellt. Australischen Medienberichten zufolge reichten Pells Anwälte den Antrag am Dienstag ein, einen Tag vor Ablauf der gesetzlichen Berufungsfrist von vier Wochen.
Richter-Ausschuss entscheidet, ob Berufung zugelassen wird
Derzeit verbüßt der 78-jährige Pell eine sechsjährige Haftstrafe. Im Dezember 2018 hatte ihn eine Geschworenen-Jury für schuldig befunden, 1996 als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Chorknaben missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Pell ist der höchstrangige katholische Geistliche, der jemals wegen Missbrauchsvorwürfen verurteilt wurde.
Während das oberste Gericht bestätigte, Pells Berufungsantrag erhalten zu haben, bedeutet dies noch nicht, dass die Höchstrichter den Fall noch einmal anhören. Wie der britische „Guardian“ berichtet, wird zunächst ein Ausschuss von zwei oder drei Richtern darüber entscheiden, ob das Verfahren nochmals zur Berufung zugelassen wird oder nicht.
Prozessbeginn wohl erst im nächsten Jahr
Sollte dem Berufungsantrag stattgegeben werden, wird der Prozess wohl nicht mehr in diesem Jahr beginnen. Indes wird Kardinal Pell weiter seine Haftstraße in einem Hochsicherheitsgefängnis in Melbourne verbüßen. Auch wenn der ehemalige Finanzdirektor des Vatikans während des gesamten Prozesses seine Unschuld beteuerte, wies das Oberste Gericht im Bundesstaat Victoria eine erste Berufung im August mit zwei zu einer Stimme zurück.
In Pells neuerlichem Berufungsantrag argumentieren dessen Anwälten, dass sich die zwei Richter in ihrer Schlussfolgerung geirrt hätten. Darüber hinaus werfen die Anwälte dem Gericht vor, unzulässigerweise die Beweislast umgekehrt zu haben. In einem Strafverfahren müsse nicht der Angeklagte seine Unschuld beweisen, sondern die Anklage dessen Schuld.
Wiederholt Kritik am Pell-Verfahren
Am Verfahren und dem Urteil über Pell hatten Beobachter deutliche Kritik geübt. In Medien wurde es vielfach als Fehlurteil bezeichnet. Seine Anwälte betonten in der ersten Berufung insbesondere, dass die Verurteilung letztlich allein auf der Aussage eines einzelnen Klägers beruhe.
George Pell war ab 1987 als Weihbischof in Melbourne tätig; 1996 übernahm er das Amt des Erzbischofs der Diözese. Von 2001 bis 2014 war er Erzbischof von Sydney. Anschließend diente er unter Papst Franziskus als Leiter des Wirtschaftssekretariats des Vatikan. Aufgrund der Missbrauchsvorwürfe gegen seine Person war er bereits ab 2017 beurlaubt und ist seit Anfang 2019 offiziell aus der Funktion entlassen. Zugleich hatte der Vatikan in mehreren Stellungnahmen das Recht des Kardinals betont, alle Instanzen des Rechtsweges auszuschöpfen.
DT/mlu
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