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Professor Güthoff: An der Umsetzung hapert es 

Was folgt kirchenrechtlich aus den unerlaubten Segnungen homosexueller Paare? Eine Antwort an Professor Güthoff.
Was folgt kirchenrechtlich aus den unerlaubten Segnungen homosexueller Paare?
Foto: Rudolf Wichert (KNA) | Priester Christian Olding segnet ein homosexuelles Paar beim Segnungsgottesdienst "Liebe gewinnt" in der Kirche Sankt Martin in Geldern am 6. Mai 2021.

Diese Zeitung veröffentlichte am 14. Mai ein Interview mit dem Münchner Kirchenrechtler Elmar Güthoff. Darin erklärte dieser, dass es sich bei den Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare beziehungsweise Beziehungen, die im Rahmen der Aktion „Liebe gewinnt“ stattgefunden haben, um Verstöße gehandelt hätten, nicht aber um ein Schisma. Darin stimme ich dem Münchner Kirchenrechtler zu. Schisma ist nach can. 751 „die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche“. Nicht jeder Akt des Ungehorsams erfüllt diesen Tatbestand.

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