Es gilt als das 19. Ökumenische Konzil. Im modernen Wortsinne der ökumenischen Bewegung war das Konzil von Trienthingegen alles andere als ökumenisch, im Gegenteil, es war das erste Konzil, das in der durch die Reformation gespaltenen Westkirche stattfand. Die ungeheuren Umwälzungen, die durch die Reformation hervorgerufen worden waren, zwangen die katholische Kirche zu einer Reaktion, und so berief Papst Paul III. im Jahre 1545 das Konzil von Trient ein, dessen Ende er allerdings nicht mehr erleben sollte, da das Konzil insgesamt 18 Jahre lang tagte.
Einige Verbote
In einigen Punkten, insbesondere im Bereich kirchlicher Praxis, erkannte man die Kritik der Reformatoren durchaus an. So wurde etwa der Ablasshandel, ein entscheidender Auslöser für Luthers Thesenanschlag im Jahre 1517, ebenso verboten wie die Ämterhäufung im Bischofsamt. Auch das Niveau der Priesterausbildung sollte durch die Errichtung entsprechender Seminare erhöht werden. Nicht zuletzt wurde die heutzutage heftig umstrittene Tridentinische Messe etabliert, deren Name sich von dem Konzil ableitet.
Die zentralen theologischen Anliegen der Reformation wurden hingegen streng verurteilt. Dem reformatorischen „allein“ setzte die katholische Kirche ihr „sowohl als auch“ entgegen. Die Reformatoren lehrten, dass der Mensch absolut nichts zu seinem eigenen Heil beitragen könne und allein durch den Glauben gerettet werde.
Rechtfertigung
Hierauf erwiderte das Konzil, „der Anfang dieser Rechtfertigung müsse bei Erwachsenen hergeleitet werden von der zuvorkommenden Gnade Gottes durch Jesum Christum, das ist, von seiner Berufung, durch welche sie, ohne alle ihre wirklichen Verdienste, berufen werden; so dass sie, die durch die Sünden von Gott abgewendet waren, durch dessen erweckende und helfende Gnade bereitsam gemacht werden, sich umzuwenden zu ihrer eigenen Rechtfertigung, dadurch dass sie dieser nämlichen Gnade frei bestimmen und mitwirken […] Wenn jemand sagt, der Sündhafte werde allein durch den Glauben gerechtfertigt; so dass er damit versteht, es werde nichts anderes, das zur Erlangung der Rechtfertigungsgnade mitwirke, erfordert, und es sei keinen Teils notwendig, dass er sich aus Antrieb seines Willens dazu vorbereite, und bereitsam mache, der sei im Banne.“
Die katholische Kirche hat niemals geleugnet, dass der Mensch auf die Gnade Gottes angewiesen ist. Aber sie beschränkt sich nicht darauf, sondern betont, dass der Mensch ebenfalls eine Verantwortung zur Mitwirkung hat.
Sola scriptura
Ein weiteres entscheidendes Element reformatorischer Theologie ist das sola-scriptura-Prinzip, also die Vorstellung, dass die Heilige Schrift alleiniger Maßstab aller kirchlichen Lehre sein solle.
Hierzu wurde in Trient festgehalten, dass die göttliche Wahrheit „enthalten ist in den geschriebenen Büchern, und in den ungeschriebenen Überlieferungen, welche von den Aposteln aus dem Munde Christi selbst empfangen, oder (2 Thess 2,14) von diesen Aposteln, unter Eingebung des Heiligen Geistes, gleichsam von Hand zu Hand überliefert worden, und bis zu uns gekommen sind […] Wenn aber jemand […] die vorgenannten Überlieferungen wissentlich, und bei Verstande verachtet, der sei im Banne.“ Auch hier wird also mitnichten die Autorität der Heiligen Schrift geleugnet, aber ihr wird mit der kirchlichen Tradition ein weiterer Faktor der Wahrheitsfindung hinzugestellt. Die langjährige Arbeit des Konzils sollte sich lohnen. Die hier getroffenen Entscheidungen waren von solch grundlegender Kraft, dass erst nach mehr als 300 Jahren ein weiteres Konzil notwendig wurde.
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