Am Donnerstag ging vor der Großen Strafkammer beim Landgericht Köln die Gerichtsverhandlung gegen den ehemaligen Pfarrer Hans-Bernhard U. mit der Aussage des ehemaligen Offizials Günther Assenmacher weiter. „Ich war dafür nicht zuständig.“ So rechtfertigt der ehemals oberste Kirchenrichter im Erzbistum Köln, Günther Assenmacher, sein Handeln in dem Strafverfahren gegen einen heute 70-jährigen Bistumspriester. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat Hans-Bernhard U. angeklagt, sich zwischen 1993 und 1999 in 31 Fällen in Gummersbach an seinen drei minderjährigen Nichten vergangen zu haben.
Zeugenvernehmung
In der Zeugenvernehmung Assenmachers geht es um die Rolle des Erzbistums Köln. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, warum der Priester nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe noch fast zehn Jahre als Seelsorger tätig sein durfte. Die Vernehmungen im Rahmen des laufenden Verfahrens machen deutlich, dass es noch weitere Opfer geben könnte. Zu Ihnen könnte die Pflegetochter des Priesters ebenso gehören, wie eine Zeugin, die ebenfalls am gestrigen Tage als mögliches Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurde.
„Leichtfertigkeit lasse ich mir nicht vorwerfen“, stellt Assenmacher gegenüber dem Vorsitzenden Richter der Großen Strafkammer beim Landgericht Köln, Christoph Kaufmann, klar. Dieser lässt immer wieder sein Unverständnis darüber durchblicken, wie das Erzbistum Köln den Fall U. behandelt hat. Die Vorhalte des Gerichts scheinen jedoch an Assenmacher abzuprallen. Er betont immer wieder, dass es nicht seine Aufgabe gewesen sei, sich darum zu kümmern. Er sei auch nur am Rande in dem Verfahren beteiligt gewesen.
Verantwortung nicht gesehen
Heute werde er für seine Hilfsbereitschaft bestraft, der Justiziarin des Bistums beratend zu Seite gestanden zu haben. Er hätte sich besser einfach auf sein Richteramt zurückziehen sollen und dann erst eingreifen, wenn ein kirchliches Strafverfahren auf seinem Schreibtisch gelandet wäre. Assenmacher beklagt sich darüber, dass die Verantwortung anderer Handelnder nicht gesehen werde. So hätte schließlich der damalige Bischof Joachim Kardinal Meisner die Letztverantwortung gehabt, eine kirchliche Voruntersuchung gegen U. einzuleiten.
Im Jahre 2010 hatten die Nichten von U. Anzeige erstattet. Damit war der Verdachtsfall in der Welt und auch dem Erzbistum Köln bekannt. Die Justiziarin erhielt sogar zeitnah Akteneinsicht, sodass der Durchführung eines eigenen kirchenrechtlichen Verfahrens nichts im Wege gestanden hätte. Seit 2001 sahen die Regeln der Vatikanischen Kongregation für die Glaubenslehre vor, dass ein solcher Verdachtsfall nach Rom zu melden war. Diese Meldung erfolgte aber nicht. Einer der Gründe dafür war offensichtlich, dass die Nichten ihre Aussagen gegenüber der Staatsanwaltschaft zurückgezogen hatten und von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Sozialer Druck
Möglicherweise war der soziale Druck, den die Familie der Nichten ausübte, der Grund dafür, dass das Verfahren vor der Justiz nicht weiter verfolgt werden sollte. Dennoch bemühte sich die Justiziarin des Bistums wohl weiterhin darum, die Anzeigeerstatterinnen davon zu überzeugen, zumindest im kirchlichen Verfahren auszusagen. Hier soll eine Anwältin der Betroffenen allerdings im Frühjahr 2011 mitgeteilt haben, dass auch gegenüber der Kirche eine Aussagebereitschaft nicht bestehe. Das alles führte dazu, dass die Beurlaubung, die zunächst gegenüber U. ausgesprochen worden war, nach der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft aufgehoben wurde. Der Priester war kurz danach schon wieder in Amt und Würden.
Der weitere Umgang mit dem Verfahren zeigt, wo die strukturellen Probleme bei der kirchlichen Verfolgung von Missbrauchstaten liegen. Im Hinblick auf die Meldung der Anschuldigungen nach Rom gab es offenbar eine Auseinandersetzung zwischen der Justiziarin und dem Offizial. Assenmacher vertrat dabei die Linie, das Verfahren nicht nach Rom zu melden. Er habe nichts davon gehalten, Sachen nach oben abzugeben, wenn dadurch an anderen Stellen der gleiche Entscheidungsnotstand entstehe, der schon im Erzbistum vorgelegen habe. Erstaunlich bleibt, dass das Bistum keinerlei eigene Ermittlungen im Umfeld des Priesters einleitete. Hätte man dort Befragungen durchgeführt, hätte man zu Erkenntnissen kommen können, die das Gericht in wenigen Verhandlungstagen jetzt bereits gewinnen konnte.
Pflegekinder
Zum Beispiel, dass in der Zeit, in der U. in Gummersbach wirkte, reihenweise kleine Mädchen im Alter von ungefähr zehn Jahren beim Angeklagten im Haus schliefen. Der oberste Richter des Erzbistums Köln bekundete viel mehr, dass er nicht einmal die Personalakte des Priesters eingesehen habe. Insoweit habe er auch kein einschlägiges Wissen über den Angeklagten gehabt. Erstaunt sei er darüber gewesen, als er aus der Presse erfahren habe, dass der Angeklagte Pflegekinder gehabt habe. Im Rahmen der Beratungen im Erzbistum über die Vorgehensweise kam zu Verzögerungen. Einen Grund dafür zitiert das Gericht aus einer E-Mail Assenmachers an die Justiziarin: „Ich hatte die Unterlagen in den Giftschrank hier eingeschlossen und ganz aus dem Blick verloren.
Vor der Zeugenaussage Assenmachers befragte das Gericht den ehemaligen Leiter der Interventionsstelle beim Erzbistum Köln, Oliver Vogt. Er berichtete über eine chaotische Aktenführung, die das Nachvollziehen der Sachverhalte in den Missbrauchsfällen erschwert habe. Die Verantwortlichen müssten sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie weitere Übergriffe nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen U. nicht verhindert hätten. Das hätte unter anderem durch die Meldung nach Rom erreicht werden können, dann wäre, so Vogt, für die Dauer des gesamten Verfahrens die Beurlaubung des Priesters wirksam gewesen. Der Vorsitzende Richter hielt Vogt den Inhalt einer Mail vor, in der er im Jahre 2019 Generalvikar Markus Hoffmann und andere über die Wideraufnahme des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft informiert habe.
Nur Hoffnung
Vogt schrieb damals: „Wir können nur hoffen, dass sich zwischen 2010 und 2019 keine neuen Fälle ereignet haben. Vogt, der inzwischen nicht nur die Tätigkeit beim Erzbistum aufgegeben hat, sondern sogar aus der Kirche ausgetreten ist, macht deutlich: „Ich komme nicht damit klar, dass niemand persönliche Verantwortung übernommen hat.“
Eine solche Verantwortungsübernahme ließ sich auch in der Vernehmung von Günter Assenmacher zu keinem Zeitpunkt feststellen. Interessant wird nun sein, wie sich der jetzige Hamburger Erzbischof und frühere Personalchef des Erzbistums Köln, Stefan Heße, der am Dienstag in den Zeugenstand treten soll, zu den Vorgängen um Hans-Bernhard U. äußern wird.
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