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Zollitsch verteidigt kirchliches Arbeitsrecht

Freiburg (DT/KNA) Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hat den Sonderweg im kirchlichen Arbeitsrecht erneut gegen Kritik verteidigt. Das „Konfrontationsmodell“ im üblichen Tarifrecht sei mit dem Dienstverständnis der katholischen Kirche unvereinbar und widerspreche dem kirchlichen Selbstverständnis, erklärte Zollitsch am Mittwoch in Freiburg. Die Kirche könne, so der Freiburger Erzbischof, die Erfüllung ihres geistig-religiösen Auftrages nicht unter den Vorbehalt eines Arbeitskampfes stellen, ohne ihr Selbstverständnis preiszugeben: „Ein kirchlicher Arbeitgeber kann keine Kampfmaßnahme ergreifen, um einem Streik zu begegnen.

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