Würzburg (DT/KNA) Das Bistum Würzburg muss einer angeblich in einem katholischen Kinderheim missbrauchten Frau keinen Schadensersatz zahlen. Das Landgericht Würzburg wies am Dienstag die Klage einer 49-Jährigen auf Zahlung von 250 000 Euro als unbegründet ab. Die Ansprüche seien verjährt und zwar unabhängig von der Frage, ob sie der Frau zustünden, urteilte die 6. Zivilkammer (Aktenzeichen 61 O 1534/06). Die Klägerin gab an, in einem Heim der Franziskanerinnen von Maria Stern in Würzburg missbraucht worden zu sein. Die Diözese hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit mehrfach als haltlos zurückgewiesen. Die Frau war von 1964 bis 1974 in dem 2003 abgerissenen Marienheim untergebracht.