Halbzeit im Erzbistum Köln: Mitte Oktober verabschiedete sich der Kölner Erzbischof Rainer Woelki für vier Monate in eine mit Papst Franziskus vereinbarte Auszeit. In knapp acht Wochen, am Aschermittwoch, wird er zurückerwartet. Bis dahin leitet Weihbischof Rolf Steinhäuser als Apostolischer Administrator das rheinische Erzbistum. Inzwischen bekam er Post aus dem Vatikan. Die Bischofskongregation war vor Weihnachten über eine geplante Untersuchung von Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der unabhängigen Untersuchung sexueller Missbrauchsfälle informiert worden. Inwieweit ein solches Procedere in Abwesenheit Woelkis zulässig war, blieb zu diesem Zeitpunkt im Erzbistum unklar. Steinhäusers Amtsführung ist, wie der emeritierte Münchner Kirchenrechtler Winfried Aymans, ein Kölner Diözesanpriester, gegenüber dieser Zeitung äußert, „gelegentlich irritierend und gibt daher Anlass zu Besorgnis“.
Prüfung erst nach Woelkis Rückkehr
Am Dienstag ruderte das Erzbistum zurück. Der Heilige Stuhl habe den Apostolischen Administrator „in einem Schreiben darüber in Kenntnis gesetzt“, die externe Prüfung der Frage, ob es bei Auftragsvergaben im Erzbistum Köln in den vergangenen zehn Jahren zu kirchenrechtlichen Versäumnissen gekommen sei, solle erst nach der Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte von Kardinal Rainer Woelki am 2. März aufgenommen werden. Solange Kardinal Woelkis Rückkehr für den Vatikan beschlossene Sache ist, hat Steinhäuser, der sich in Abwesenheit des Kardinals mit der Bischofskongregation abstimmen muss, offenbar kein Plazet aus Rom für die angekündigte Untersuchung.
Am Mittwoch legte das Erzbistum auf Anfrage der Katholischen Nachrichtenagentur nach: Zwei Kirchenrechtler haben demzufolge ihre Gutachten über die Vergabe von Anwalts- und Beraterverträgen rund um die Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum Köln fertiggestellt. Die Untersuchungen würden nun nach Rom zur weiteren Begutachtung gegeben, „wie es der Vatikan angefordert habe“, so die Meldung. Auch hier wird die Frage ausgespart, ob die Untersuchung in Woelkis Abwesenheit mit Plazet aus Rom eingeleitet wurde oder nicht. Oder wird die Bischofskongregation informiert und zugleich vor vollendete Tatsachen gestellt? Unklar ist zudem, was nach Woelkis Rückkehr noch zu prüfen bleibt.
Nur mit Woelki
Das Procedere wirft ein Schlaglicht auf die Informationspolitik des Erzbistums: Vor Weihnachten hatte das Erzbistum mit der Ankündigung, es lasse in einer externen Prüfung klären, ob es in der jüngeren Vergangenheit zu kirchenrechtlichen Versäumnissen bei Auftragsvergaben im Generalvikariat gekommen sei, die Frage aufgeworfen, ob sich der Apostolische Administrator, der nicht nur „den Heiligen Stuhl über den Vorgang in Kenntnis gesetzt hatte, sondern auch „und über den weiteren Fortgang nach Rom berichten“ wollte, mit seiner Vorgehensweise noch im Rahmen seiner Kompetenzen bewegte. Von einem Auftrag der Bischofskongregation war seinerzeit keine Rede. Ohne einen solchen wirkte das Vorgehen des Administrators erklärungsbedürftig. „Wenn er dazu nicht den besonderen Auftrag des Apostolischen Stuhles hat, hat er für die Einleitung eines solchen Verfahrens keinerlei Kompetenz“, unterstreicht der emeritierte Münchner Kanonist Winfried Aymans, der Kölner Diözesanpriester ist, im Gespräch mit dieser Zeitung. Aymans zufolge wäre ein solches Vorgehen schwer möglich ohne die Mitwirkung des Erzbischofs. Woelkis Mitwirkung stünde allerdings im Gegensatz zu dessen derzeitigem Status.
Welche Rolle hat der Administrator?
Mitte März hatte das Erzbistum die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung vorgestellt. Zwei Gremien, Vermögensrat und Domkapitel, sollen Hinweisen zufolge nicht dem Kirchenrecht entsprechend einbezogen worden sein. Darüber habe Weihbischof Steinhäuser am 7. Dezember beide Gremien in einer Sondersitzung informiert sowie umgehend zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt und den Heiligen Stuhl darüber in Kenntnis gesetzt, ließ das Erzbistum verlauten. In diesem Zusammenhang habe der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, den Apostolischen Administrator angewiesen, den Vorgang in Rom umfassend vorzulegen und von einer Beurlaubung des Generalvikars abzusehen.
Die Rolle des Apostolischen Administrators in Köln scheint mitunter klärungsbedürftig zu sein. Aymans zufolge wird ein Administrator in der Regel eingesetzt, wenn der Bischofsstuhl nicht mehr besetzt ist. Seine Aufgabe besteht darin, für die Zeit bis zum Amtsantritt des neuen Bischofs dafür zu sorgen, dass der Diözese und namentlich den einzelnen Gläubigen aus dieser Situation kein Nachteil oder gar Schaden entsteht. In Köln sind die Voraussetzungen jedoch anders. Der Erzbischof ist nach wie vor im Amt. Er hat sich für eine Zeitlang von der Amtsführung zurückgezogen und wird – sogar mit Terminangabe – in die Amtsführung zurückkehren. „Der Apostolische Administrator hat die Aufgabe, wie auch im vorgenannten Fall das alltägliche kirchliche Leben in der Diözese zu gewährleisten“, unterstreicht der Kanonist.
Ratlos in Köln
Nach acht Wochen Abwesenheit Woelkis schaut man im Erzbistum Köln immer häufiger in ratlose Mienen. Wie soll das Vertrauen in der Ortskirche angesichts eines eigenmächtig wirkenden Administrators wachsen? Weihbischof Steinhäuser hat aus Sicht etlicher Priester und Laien seinen Rahmen überschritten, als er im Interview über die Zukunft von Kardinal Woelki nach dessen Auszeit spekulierte. Aymans wörtlich: „Zu dieser Frage hat er amtlich keinerlei eigene Meinung zu äußern, denn die Antwort ist mit Termin vorgegeben: Der Kardinalerzbischof von Köln nimmt dann alle seine Amtsaufgaben – hoffentlich ein wenig erholt – uneingeschränkt wieder auf.“
Skeptisch bewertet Aymans auch die Äußerung Steinhäusers im Bußgottesdienst am 18. November, in der er sich selbst als den „Chef der Täterorganisation Erzbistum Köln“ bezeichnete. „Er ist sich wohl nicht darüber im Klaren gewesen, was er mit diesem unglaublichen Gerede all den Gläubigen und besonders auch den Geistlichen seiner Diözese angetan hat“, stellt Aymans fest. Die Erzdiözese Köln sei keine „Täterorganisation“, sondern eine Teilgemeinschaft des Volkes Gottes am Rhein. Diese habe leider zu viele und zu spät entdeckte und auch zu spät bewusst gewordene verbrecherische Handlungen in ihren Reihen zu beklagen und deren Folgen auszubaden.
Frage der Motivation
Das Erzbistum war seitdem um sozialverträgliche Signale bemüht. Dompropst Guido Assmann und ein Impfarzt zeigten sich hochzufrieden über die hohe Resonanz auf eine Impfaktion an Heiligabend im Kölner Dom.
Und Weihbischof Steinhäuser? Er hielt den Ball vor Weihnachten flach. Von einem Prüfauftrag durch die Bischofskongregation war in seinem Weihnachtsgruß nichts zu lesen. Er habe vom Heiligen Stuhl den Auftrag erhalten, bis zum Aschermittwoch erste Schritte zur Erneuerung und Versöhnung zu beschreiten, teilte er der Öffentlichkeit mit.
Manche fragen sich unwillkürlich nach der Motivlage des Administrators. Ist er illoyal gegenüber seinem Erzbischof? Gehört er zu denen, die den Erzbischof so schnell wie möglich loswerden wollen? Das könne man sich kaum vorstellen, äußert Aymans, zumal Steinhäuser seine Mitra – das heißt seine Aufgabe als Weihbischof – hauptsächlich Kardinal Woelki zu verdanken habe.
Auf Abwege gelockt
Die andere Möglichkeit sei ebenso wenig beruhigend. Sie lasse, so Aymans, nämlich nur den Schluss zu, „dass der Administrator glaube, über jedes Stöckchen, das ihm hingehalten werde, im Interesse des Erzbistums springen zu müssen.“ Aymans wörtlich: „ Das darf er aber nicht. In der Auszeit des Erzbischofs wittern die eigentlichen Gegner des Erzbischofs nämlich Morgenluft, um in Köln durchzusetzen, was sie beim amtierenden Erzbischof nicht schaffen könnten. Sie ertragen nicht den theologisch wohlbegründeten und an der Lehre des II. Vatikanischen Konzils orientierten Einspruch des Kardinals gegenüber Irrwegen auf dem sogenannten Synodalen Weg. Hier muss der Apostolische Administrator erkennen, dass man ihn auf Abwege locken will. Er darf nicht den Eindruck erwecken, dass er mit der Aufgabe des Administrators heillos überfordert sei.“
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