Rom (DT/rv/kipa) Wer aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft austritt, kann weiter seine katholische Konfession behalten. Zumindest hat das das Schweizer Bundesgericht am Freitag entschieden. Wer aus der Körperschaft austrete, habe zwar keine Kirchensteuerpflicht oder Stimmrecht in der Gemeinde, dürfe sich aber weiterhin katholisch nennen. Nun gilt es für die katholische Kirche zu klären, welche Bedeutung ein solcher Austritt für die Mitgliedschaft in der Glaubensgemeinschaft hat. Das sagte die Pressesprecherin des Bistums Basel, Adrienne Suvada, im Gespräch mit Radio Vatikan. Eine neue Regelung des Bistums soll spätestens in zwei Monaten bereit sein.