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Razzia war unrechtmäßig

Belgien: Justiz muss beschlagnahmte Akten zurückgeben

Brüssel (DT/KNA) Die spektakulären Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen in kirchlichen Einrichtungen von Ende Juni in Belgien sind von der Justiz als unrechtmäßig eingestuft worden. Die beschlagnahmten Dokumente müssten deshalb zurückgegeben werden, teilte das Erzbistum Mechelen-Brüssel am Donnerstag mit. Schon zuvor war angeordnet worden, auch der unabhängigen Missbrauchs-Untersuchungskommission müssten alle beschlagnahmten Akten zurückgegeben werden. Bei der Razzia am 24. Juni wurden der Sitz des Erzbistums Mechelen-Brüssel, Danneels Wohnung und die Sint-Rombouts-Kathedrale in Mechelen durchsucht. Dabei konfiszierten die Behörden zahlreiche Akten und Rechner und nahmen den versammelten Bischöfen und Kirchenvertretern die Handys ab.

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