Regensburg (DT/pdr/KNA) Das oberste kirchliche Gericht im Vatikan hat eine Beschwerde des früheren Regensburger Diözesanratsmitglieds Johannes Grabmeier endgültig zurückgewiesen. Der Beschluss vom 14. November 2007 wurde als „abschließendes Dekret“ am 26. Januar 2008 ausgefertigt. Das teilte die Bischöfliche Pressestelle am Freitag in Regensburg mit. Damit ist die Rechtmäßigkeit der vom Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller 2005 erlassenen Statuten zur Neuordnung der Laienräte bestätigt. Grabmeier hatte gegen die Statuten bei der Apostolischen Signatur Beschwerde eingelegt.