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Plädoyer für mehr Vielfalt

Philosoph Lübbe: Staatskirchenrecht ist unzureichend

Frankfurt (DT/KNA) Die rechtliche Sonderstellung der beiden großen Kirchen in Deutschland lässt sich nach Auffassung des Philosophen Hermann Lübbe nicht mehr lange halten. Das Staatskirchenrecht in seiner jetzigen Form sei „unzureichend“, um die Vielfalt religiösen Lebens in der Bundesrepublik abzubilden, schreibt Lübbe in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Dienstag). Der emeritierte Professor für Philosophische und Politische Theorie warb stattdessen für eine möglichst konsequente Trennung von Staat und Kirche. Rechtspolitisch bedeute dies „einen Wandel des privilegierenden Staatskirchenrechts zu einem allgemeinen Religionsrecht“.

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