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Konstante Rechtsprechung

Vatikan: Italienische Gesetze sind weiterhin Rechtsquelle

Vatikanstadt (DT/KNA) Der Vatikan benutzt die italienischen Gesetze weiter als Bezugsgröße für seine staatliche Rechtspraxis, soweit sie nicht eigenen Normen entgegenstehen. Daran habe sich seit den Lateran-Verträgen und der Gründung des Vatikanstaates 1929 nichts geändert, erläuterte der Präsident des Kardinalsrates für den Vatikanstaat, Kardinal Giovanni Lajolo, am Freitag im Vatikan. Er wandte sich damit gegen Deutungen, hinter dem novellierten vatikanischen Gesetz über Rechtsquellen vom 1. Januar 2009 verberge sich eine Kritik an der italienischen Rechtsprechung. Auch bislang habe es keine automatische Übernahme italienischer Gesetze für den Vatikanstaat gegeben, wandte sich Lajolo gegen diese Interpretation.

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