Limburg (DT/KNA) Die Staatsanwaltschaft Limburg lehnt die Aufnahme eines förmlichen Ermittlungsverfahrens gegen den zurückgetretenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst und gegen die drei Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats des Bischöflichen Stuhls ab. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Der Apostolische Administrator für das Bistum Limburg, Weihbischof Manfred Grothe, erklärte, soweit die Staatsanwaltschaft auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirche verweise, werde man mit den Kategorien des Kirchenrechts die Sachverhalte zu prüfen haben. Vorbereitende Arbeiten dazu seien bereits geleistet worden.
Keine Ermittlungen
Staatsanwaltschaft Limburg: Kein Verfahren gegen Tebartz-van Elst