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Selbsternannte Lebensschützer

Abtreibungsgegner bleiben ebenso unter sich wie -befürworter, weil ein Dialog nicht möglich ist. Von Benedikt Bögle
Benedikt Bögle: Selbsternannte Lebensschützer

In der hitzigen Debatte um Beibehaltung, Reform oder Abschaffung von Paragraph 219a StGB konnte man eine sehr eigentümliche Wortkombination lesen: „Selbsternannte Lebensschützer“ würden, so Gegner des Paragraphen, für seine Beibehaltung eintreten. Ich frage mich immer, was das eigentlich sagen soll. Ich meine, dahinter steht der folgende Gedanke: Wer für das ungeborene Leben eintritt, sei ja gar kein Lebensschützer, schließlich sei das ungeborene Kind gar kein Leben oder erst ab einem bestimmten Termin der Schwangerschaft Leben.

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