Tokio (DT/KAP) Die Japanische Bischofskonferenz hat Priester und Ordensleute angewiesen, dem staatlichen Justizsystem nicht als Laienrichter zur Verfügung zu stehen. Anlass ist die Wiedereinführung der Laiengerichtsbarkeit in Japan im Mai. Bei schweren Verbrechen wie Mord entscheiden zukünftig zusammen mit Berufsrichtern auch Geschworene über die Urteile und Strafen. Das katholische Kirchenrecht verbietet Priestern und Ordensleuten, „öffentliche Ämter anzunehmen, die eine Teilhabe an der Ausübung weltlicher Gewalt mit sich bringen“, erinnern die japanischen Bischöfe in einer Stellungnahme. Kleriker, die für einen Geschworenenposten ausgewählt wurden, sollten um eine Befreiung von diesem Amt ansuchen. Bleibt dies ohne Erfolg, plädiert die japanische Bischofskonferenz dafür, die für ein Nichterscheinen drohende Strafe von bis 100 000 Yen (750 Euro) zu bezahlen. Dies sei besser, als das kanonische Recht zu verletzen. In Österreich sieht das staatliche Geschworenen- und Schöffengesetz eine Ausnahme für Geistliche und Ordenspersonen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften vor. So können Bewährungshelfer nicht in diese Funktionen berufen werden.
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