Erfurt (DT/KNA) Das Bundesarbeitsgericht verhandelt am Donnerstag erneut über die Frage, ob ein katholisches Krankenhaus in Düsseldorf einem Chefarzt kündigen durfte, weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete. Das in Erfurt ansässige Gericht hatte die Kündigung im Jahr 2011 bereits als unwirksam beurteilt und damit entsprechende Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Die Richter unterstrichen dabei, dass die Kirchen von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten im Sinne des eigenen Selbstverständnisses verlangen könnten. Allerdings habe die Klinik bei protestantischen Kräften nach einer zweiten Heirat nicht zum Mittel der Kündigung gegriffen.