Stuttgart (DT/KNA) Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Klagen gegen das „Benediktinerkloster Neresheim e.V.“ zurückgewiesen. Dabei ging es um Geschäfte, die der mittlerweile verstorbene Klosterchef Norbert Stoffels nach bisherigen Ermittlungen offenbar im Alleingang vollzogen hat und die nicht in der Buchführung der Abtei auftauchen. Mutmaßlich diente das System der Steuerhinterziehung. Der 6. Zivilsenat entschied am Dienstag, dass die finanziellen Ansprüche nicht begründet werden konnten. In drei Verfahren ging es um rund eine Million Euro. Auch gesetzliche Ansprüche, etwa wegen ungerechtfertigter Bereicherung, verneinte der Senat.