Leipzig/Freiburg (DT/KNA) Das Bundesverwaltungsgericht wird sich nun doch mit der Möglichkeit eines teilweisen Austritts aus der katholischen Kirche befassen. Die Leipziger Richter gaben einer Klage des emeritierten Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp statt, wie eine Gerichtssprecherin am Montag auf Anfrage bestätigte. Zapp hatte wegen Nichtzulassung der Revision gegen das vorausgegangene Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) geklagt. Im seit 2007 zwischen katholischer Kirche und Zapp geführten Rechtsstreit werde wegen der „grundsätzlichen Bedeutung der Sache“ die Revision zugelassen, hieß es zur Begründung.
Etappensieg für Zapp
Kirchenaustritt-Streit kommt doch vor Bundesverwaltungsgericht