Nach Art. 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen nicht disponibel. Sie liegt der staatlichen Gewalt voraus und bindet sie. Der Wert des menschlichen Lebens von seinem Anfang bis zu seinem Ende gehört zu jenen Vorgegebenheiten, über die nicht abgestimmt werden kann (vgl. Art. 19, 2 GG). Genau das steht allerdings angesichts der geplanten Ausweitung der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen bevor, wenn in diesen Tagen der Gesetzentwurf auf Wegfall des sogenannten Stichtags im Parlament beraten und danach zur Abstimmung gestellt wird. Wir haben viel zu verlieren, darum meine große Sorge! Der jüdische Philosoph Abraham Joshua Heschel bringt es in seinem Buch „Die ungesicherte Freiheit“ auf den Punkt: „Nur ...