I. Infolge der Säkularisation der Kirchengüter waren die deutschen Staaten zu materiellen Leistungen an die Kirchen verpflichtet. Im 19. Jahrhundert haben sie diese Verpflichtung umgewandelt und die Kirchensteuer eingeführt. Mittels ihrer entrichten nun die Gläubigen selbst Beiträge für die Aufgaben der Kirche. Um dem Grundrecht der Religionsfreiheit Geltung zu verschaffen und zu gewährleisten, dass niemand gegen seinen Willen als Kirchenmitglied geführt wird, wurde die Möglichkeit geschaffen, zivilrechtlich den „Kirchenaustritt“ zu erklären.
„Eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft“
Im Wortlaut das Allgemeine Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt