Der Münchner Kanonist Klaus Mörsdorf sah in der zivilen Vorausehe einen Verstoß gegen Art. 4 GG. Ist die Neuregelung des Personenstandsgesetzes ein Sieg für die Religionsfreiheit? Das ist ohne jede Einschränkung zu bejahen. Erstaunlich ist, dass die Regelung des Personenstandsrechtes, wie sie bei uns bis jetzt noch herrscht, so viele Systemänderungen lebend überstanden hat. Es handelt sich hier um ein Relikt aus der Kulturkampfzeit – zunächst in Preußen, dann in Deutschland – das vom System der Staatskirchenhoheit zur Weimarer Republik, von dort zur Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten und schließlich in die Bundesrepublik Deutschland übernommen worden ist. In der Bundesrepublik Deutschland ist es eine systemwidrige ...
„Eine Befreiung“
Der Münchner Kanonist Winfried Aymans begrüßt die Änderung des Personenstandsgesetzes