Es antwortet: Pfarrer Guido Rodheudt; Herzogenrath, Bistum Aachen
Die kirchliche Rechtslage bezüglich der Freimaurerei und der Mitgliedschaft in Freimaurer-Logen ist mehr als eindeutig. Sie sagt aus, dass man als Katholik keinesfalls Mitglied bei den Freimaurern sein darf und man sich bei Missachtung dieses Verbotes die Exkommunikation zuzieht. Das Verbot, das im Zuge der Zeitverhältnisse schon in den 1970er Jahren wiederholt infrage gestellt wurde, hat die Kongregation für die Glaubenslehre im Jahre 1974 mit Bezug auf eine ausdrückliche Regelung im damals gültigen Kirchenrecht bestätigt.
Bei einer später eintretenden Rechtsunsicherheit, ob der im Jahre 1983 neugefasste Codex des kirchlichen Rechtes dies anders sähe, weil er die Freimaurerei nicht mehr ausdrücklich erwähnt, erklärt die römische Glaubenskongregation am 26. November 1983: „Das negative Urteil der Kirche über die freimaurerischen Vereinigungen bleibt also unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden und deshalb der Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Stand der schweren Sünde und können nicht die heilige Kommunion empfangen.“
Ein Jahr später sah sich die Glaubenskongregation veranlasst, nochmals auf das Thema vertiefend einzugehen. Hier werden über das Juristische hinaus auch nochmals die Gründe für die Unvereinbarkeit des freimaurerischen Gedankenguts mit dem christlichen Glauben genannt. Dabei ist es im Wesentlichen der rationalistische Naturalismus, der gegen die Auffassung des Glaubens von der von Gott geschaffenen Welt steht. Die Freimaurerei betrachtet dabei zum Beispiel den Menschen als ein aus der Natur und ihren apersonalen Prinzipien hervorgegangenes Wesen. Die Bindung an eine offenbarte Moral und überhaupt ein Leben im Angesicht eines Schöpfers und damit die Wesensbestimmung des Menschen als Person sind damit hinfällig. Diese Wesensunterschiede, die Papst Leo XIII. bereits 1892 benannt hatte, werden 1984 von der Glaubenskongregation nochmals ausdrücklich zitiert: „Denken wir daran, dass Christentum und Freimaurerei ihrem Wesen nach unvereinbar sind, so dass die Zugehörigkeit zu dieser die Trennung von jenem bedeutet.“ Daran – so stellt die Kongregation weiter fest – habe sich eben nichts geändert, auch dadurch nicht, dass im Zeitalter des Dialogs Gespräche zwischen Freimaurerei und Kirche geführt werden oder die Stimmung seitens der Freimaurerei nicht mehr ausdrücklich feindselig ist. Das Dikasterium schreibt: „Das gründliche Studium hat nun die Glaubenskongregation veranlasst, bei der Überzeugung zu bleiben, dass die Prinzipien der Freimaurerei mit denen des christlichen Glaubens grundsätzlich unvereinbar sind.“ Es ist also für einen katholischen Christen „nicht möglich, seine Beziehung zu Gott in einer doppelten Weise zu leben, gespalten in eine humanitäre, überkonfessionelle und eine innere, christliche Form“. Die Glaubenskongregation rechtfertigt ihren bis heute aktuellen Hinweis damit, dass sich die irrige Meinung verbreitet, die Zugehörigkeit zu einer Freimaurerloge sei erlaubt, und sagt, es sei ihre Pflicht gegenüber den Gläubigen, sie mit dem tatsächlichen, wahren Denken der Kirche in dieser Frage bekanntzumachen und sie vor einer mit dem katholischen Glauben unvereinbaren Zugehörigkeit zu warnen.