Berlin (DT) Im US-Erzbistum Baltimore wird die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten aufgrund einer individuellen Gewissensentscheidung mit Verweis auf das nachsynodale Schreiben „Amoris laetitia“ in Zukunft nicht möglich sein. Erzbischof William E. Lori forderte die Seelsorger in einem Hirtenbrief zu Beginn dieser Woche auf, Amoris laetitia im Einklang mit Familiaris consortio und Sacramentum caritatis auszulegen.
Baltimore verweist auf Ehenichtigkeitsverfahren
Baltimores Erzbischof interpretiert Amoris laetitia im Einklang mit der traditionellen Sakramentenlehre und hebt neue Spielräume bei Ehenichtigkeitsverfahren hervor. Von Katrin Krips-Schmidt