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„Schwerwiegende Straftaten“

Der Vatikan hat die kirchenrechtlichen Bestimmungen zur Ahndung von Missbrauchsfällen verschärft. Die am Donnerstag erstmals komplett veröffentlichten Normen der Römischen

Glaubenskongregation wurden in Teilen überarbeitet. Die „Normae de gravioribus delictis“ betreffen auch schwerwiegende Straftaten gegen Glaube und Sakramente. Wir dokumentieren die Bestimmungen im Folgenden im Wortlaut:

Erster TeilSubstantielle Normen Art. 1 § 1. Die Kongregation für die Glaubenslehre behandelt gemäß Art. 52 der Apostolischen Konstitution Pastor Bonus (1) Straftaten gegen den Glauben und schwerwiegendere Straftaten gegen die Sitten und solche, die bei der Feier der Sakramente begangen werden, um gegebenenfalls nach Maßgabe des allgemeinen oder des besonderen Rechts kanonische Strafen festzustellen oder zu verhängen, unbeschadet der Zuständigkeit der Apostolischen Pönitentiarie (2) und der Geltung der Ordnung für die Lehrüberprüfung.(3) § 2. Bei den in § 1 genannten Straftaten hat die Kongregation für die Glaubenslehre das Recht, im Auftrag des Papstes die Kardinäle, die Patriarchen, die Gesandten des Apostolischen Stuhls, die Bischöfe ...

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