Berlin (DT/KNA) Der Rechtsstreit über die staatliche Förderung der sechs katholischen Schwangerenberatungsstellen in Brandenburg ist teilweise beigelegt. Wie die Caritasverbände für das Erzbistum Berlin und das Bistum Görlitz am Mittwoch bestätigten, schlossen sie für die Jahre 2001 bis 2006 einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Bundesland. Hintergrund ist der Ausstieg der katholischen Kirche aus dem staatlichen System der Konfliktberatung im Jahr 2001. Die katholischen Einrichtungen dürfen seither keine Beratungsscheine mehr ausstellen, die für eine straffreie Abtreibung erforderlich sind. Daraufhin beendete Brandenburg seine Förderung. Die Caritas berief sich jedoch auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von ...
Richtungsweisendes Urteil
Caritas und Brandenburg: Vergleich zur Schwangerenberatung